|
 |
DIPL.
ING. REINER MARTIN
LANDSCHAFTSARCHITEKT AKNW AGS
VON DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NORDRHEIN WESTFALEN
ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER
FÜR
GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU, SPORTPLATZBAU EINSCHLIESSLICH GOLFPLATZBAU |
Landschaftsbaugutachter
und Golfgutachter · Öffentlich vereidigter Sachverständiger
Dipl. Ing. Reiner Martin ist von der Landwirtschaftskammer
Nordrhein Westfalen öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau einschließlich
Golfplatzbau.
Reiner Martin erstellt als Sachverständiger und Gutachter u.a. Wertgutachten für Freianlagen, Gutachten zu Schäden an Außenanlagen, Gutachten zu Baufehlern an Landschaftsbauarbeiten, wie Pflasterflächen, Entwässerungsanlagen, Bodenarbeiten, Pflanzarbeiten, Gutachten zu Baufehlern von Sportanlagen.
Ohne Bestands- und Sanierungsgutachten sind die Leistungen für den Umbau von Tennenplätzen, Rasenspielfeldern und von Kunstrasenplätzen nicht kalkulierbar.
Ein Spezialgebiet des Sachverständigenbüros Martin sind Sicherheitsgutachten zu Golfanlagen.
|
Gutachter,
Berater und Mediator
Reiner
Martin arbeitet als Gutachter im Auftrag von Privatleuten, Unternehmen,
Gerichten und öffentlichen
Auftraggebern. Durch seine Arbeit als Berater und Mediator konnten
langwierige Prozesse
verhindert werden.
Wenige
Stunden der Beratung durch einen öbv Sachverständigen
können häufige Fehler, z.B. beim Bau von Gärten,
Teichanlagen, Schwimmteichen, künstlichen Wasserläufen,
Natursteinarbeiten, Pflasterarbeiten, Entwässerungsarbeiten,
Versickerungen, etc. schon zu Beginn der Bauarbeiten vermeiden.
Die Kosten für eine baubegleitende Beratung durch öbv
Sachverständige stehen in keinerlei Verhältnis zu den
durch Baufehler entstehenden Kosten beim Ausbau von Freianlagen.
|
|